Was ist bei der Schülerbeförderung zu beachten?

Wenn eine Verbindung mit öffentlichen Verkehr vom Wohnort nach Wallmow besteht, kann ein Schülerfahrausweis beim Landkreis Uckermark bestellt werden.

Wenn es keine solche Verbindung gibt, die Schule mehr als 2 km vom Wohnort entfernt ist und mit Privat-PKW gefahren werden muss, können die Fahrtkosten rückwirkend nach einem Schulhalbjahr beim Landkreis Uckermark beantragt werden.

Informationen und Anträge des Landkreis Uckermark sind unter folgendem Link erhältlich:

https://www.uckermark.de/index.phtml?object=tx,1897.13&ModID=10&FID=553.37.1&sNavID=1897.44&mNavID=1897.2&La=1